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IRZ 4, Juli 2007, Seite 229

IFRS im Bankgewerbe – Aus der Sicht von UBS AG

Ralph Odermatt und Michael Pöthke

Seit Anfang 2005 sind in der EU börsennotierte Konzerne verpflichtet, ihre Finanzberichte nach IFRS zu erstellen, was zu einer dramatischen Vergrößerung der Anzahl der Gesellschaften, welche IFRS anwenden, geführt hat. In der Schweiz haben börsennotierte Gesellschaften ein Wahlrecht, ihre Finanzberichte entweder nach IFRS oder US GAAP zu erstellen. Die UBS AG stellte bereits zum freiwillig ihre Rechnungslegung auf IFRS um – und machte damit gute Erfahrungen.

1.  EU-Verordnung

Durch die EU-weit verbindliche Anwendung von IFRS erhöht sich die Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung für Aktionäre und Aufsichtsbehörden zwischen den Unternehmen. Aber auch für die internen Finanzinformationen ergeben sich unter Umständen erhebliche Auswirkungen, abhängig davon, wie detailliert und IFRS-nah die interne Berichterstattung in der Zeit vor IFRS war. Bei der Umstellung von einem nationalen Rechnungslegungsstandard auf IFRS handelt es sich daher oftmals um weit mehr als nur um die Befolgung eines neuen Rechnungslegungsstandards: Die Einführung kann wesentliche Auswirkungen auf die gesamte Organisation eines Unternehmens haben und ist deshalb nicht zu unterschätzen. Ins...

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