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IRZ 3, März 2009, Seite 97

Zuordnung von Immobilien zu IAS 2, IAS 11, IAS 16, IAS 40 oder IFRS 5

Bilanzpolitische Spielräume

Kai Peter Künkele und Christian Zwirner

Ansatz und Bewertung von Immobilien differieren innerhalb des IFRS-Rechnungslegungssystems erheblich. So reichen bspw. die Unterschiede im Bereich der Bewertung vom Anschaffungskostenmodell (at cost-Bewertung) bei den Sachanlagen bis zu einer möglichen erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Bewertung) bei Investment Properties. Die Bilanzierung hängt davon ab, welcher Verwendung die Immobilie dient und welchem Standard ihre bilanzielle Betrachtung demnach folgt. Hinsichtlich der Zuordnung von Immobilien bestehen keine Trennschärfen, woraus sich dem Bilanzierenden Spielräume bei Ansatz und Bewertung eröffnen.

1.  Relevante Standards

Im Bereich der Immobilienbilanzierung und -bewertung sind folgende Standards einschlägig:


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IAS 2
Vorräte
IAS 11
Fertigungsaufträge
IAS 16
Sachanlagen
IAS 40
Investment Properties
IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Der Bilanzierende muss entsprechend der einer Immobilie zugerechneten Verwendungsfiktion die vorstehenden Regelungen beachten. Bei einer auf den ersten Blick vergleichsweise klaren Regelungsabgrenzung ergeben sich in der Bilanzierungspraxis allerdings vielfach Ermessensspielräume und bilanzpolitisch m...

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