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Versicherungspflicht bei ungewisser Zukunft?
Risikomanagement und D&O-Versicherungen unter Gesichtspunkten der Business Judgement Rule
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Egal, ob dieses Zitat ursprünglich von Mark Twain oder Winston Churchill (oder einem anderen der üblichen Verdächtigen für Aphorismen) stammt: Manager erleben in ihrer täglichen Arbeit Folgen dieses Sinnspruchs. Auch das sorgfaltsgemäße Steuern von Unternehmen bedeutet zwangsläufig das Eingehen von Risiken unter ungewissem Ausgang. Gesetzliche Vorgaben und Haftungsbestimmungen leiten Manager immer stärker hin zu einer Fokussierung auf dokumentierte Risikomitigierung. In immer ausgefeilteren Risikomanagementsystemen werden immer mehr differenzierte Risikoarten in immer breiteren Konfidenzintervallen in mess- und planbare IKS-Prozesssysteme transponiert. Dennoch sind es immer wieder die realisierten Risiken der (vermeintlichen) „fat tails“, die Unternehmen gefährden und durch Fragen der Managerverantwortung (auch gerichtlich) geklärt werden. In der Folge wird der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Ansprüche an diligentes Managerhandeln beim Messen und Absichern zukünftiger Ereignisse gestellt werden können.
1. Pflicht zur Errichtung eines internen Kontrollsystems/Risikomanagementsystems?
Kapitalgesellschaften (Gm...