Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Entwurf des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 im Überblick
Geplante Änderungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Am hat das Bundesministerium für Justiz den Begutachtungsentwurf zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 veröffentlicht. Der Entwurf dient vor allem der Umsetzung der von der Europäischen Union veröffentlichten Bilanzrichtlinie. Weitere Ziele sind eine Modernisierung des Bilanzrechts sowie eine stärkere Anpassung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die steuerrechtlichen Vorschriften („Einheitsbilanz“). Schließlich schlägt der Entwurf weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen vor. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des RÄG 2014, soweit diese die Erstellung von Jahresabschlüssen betreffen, zusammen und verweist bei einzelnen Änderungen auf die Bestimmungen der Bilanzrichtlinie.
1. Größenklassen
Die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften werden angehoben. Für die Einordnung in eine Größenklasse gilt, dass zwei der drei Grenzwerte zutreffen müssen. Werden von einer Kapitalgesellschaft zwei der drei Größenmerkmale überschritten oder überschreitet s...