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„IFRS light" – IFRS für Klein- und Mittelbetriebe
Ein Leitfaden zu den wesentlichen Erleichterungsvorschriften
Insbesondere im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe wurden in den vergangenen Jahren die Komplexität der IFRS und die damit verbundenen höheren Kosten in der Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses kritisiert. Das IASB (International Accounting Standards Board) hat nach einigen diskussionsreichen Jahren einen Entwurf (Exposure Draft – „ED") für einen neuen Standard zur Anwendung von IFRS für Klein- und Mittelbetriebe (Small and Medium-sized Entities – „SME") herausgebracht. Dabei sollen in Zukunft insbesondere die Vorschriften hinsichtlich der Offenlegung, aber auch der Bewertung vereinfacht werden.
Der Entwurf stößt jedoch in der Praxis nicht nur auf ungeteilte Zustimmung, weil die vorgeschlagenen Vereinfachungsregelungen für die Bilanzierungspraxis von SME (noch) nicht hinreichend verständlich sind. Der vorliegende Beitrag soll die wesentlichen Erleichterungsvorschriften für die Anwendung von IFRS in Klein- und Mittelbetrieben darstellen.
1. Anwendungsbereich
Der ED umschreibt allgemein, dass Unternehmen im öffentlichen Interesse die Regelungen für Klein- und Mittelbetriebe nicht in Anspruch nehmen dürfen. Dazu zählen jedenfalls jene Unternehmen, die jegliche Form von Eigen- oder...