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BFGjournal 11, November 2009, Seite 410

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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; beim VwGH anhängig unter 2009/15/0182
Kapitalertragsteuerbescheide
Der UFS hob einen unter Verwendung des üblichen Formulars L 20 erstellten Kapitalertragsteuerbescheid auf und begründete das im Kern damit, dass er nicht erkennen könne, ob die Inanspruchnahme der Berufungswerberin als Abgabepflichtige oder als Haftungspflichtige erfolgen sollte. Es sei ausgeschlossen, einen einzigen Bescheid sowohl als Abgaben- als auch als Haftungsbescheid zu erlassen.
Der Bescheid war mit „Haftungs- und Abgabenbescheid(e)“ bezeichnet und enthielt den in § 224 Abs. 1 BAO geforderten Hinweis auf die angewendete gesetzliche Haftungsvorschrift (das wäre hier § 95 Abs. 2 EStG 1988) nicht. Der Spruch lautete nur „Kapitalertragsteuer …25.000,00 Euro“.
-F/09; beim VwGH anhängig unter 2009/15/0197
Fortbildungskosten zur Persönlichkeitsbildung einer sozialpädagogischen Kinderbetreuerin
Der UFS hat die Abzugsfähigkeit bejaht, da er die Maßnahmen zur Fortbildung für die ausgeübte Tätigkeit als sozialpädagogische Betreuerin in einer von der Caritas eingerichteten Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren, die wegen schwerster familiärer Probleme von der J...

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