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Appartementvermietung als Gewerbebetrieb vs V&V vs Liebhaberei
Eine Einordnung der aktuellen Judikatur
Die Beweggründe für den Erwerb und Betrieb eines Appartements sind vielfältig. Damit sind auch die finanziellen Resultate und einkommensteuerlichen Konsequenzen höchst unterschiedlich.
1. Vier Erkenntnisse zu den Fallvarianten
Personen erwerben Appartements aus verschiedenen Gründen: Als Einkunftsquelle, möglichst inflationsgeschützte und sichere Geldanlage, Wohnsitz oder Urlaubsdomizil. Entsprechend unterschiedlich sind die finanziellen Ergebnisse und die ertragsteuerliche Behandlung. Zahlreiche aktuelle Entscheidungen von Gericht(shöf)en verdeutlichen die Bedeutung dieser Differenzierung; die Abgrenzungen zwischen „(überwiegend) passiv vermieten“ und „relevante aktive Tätigkeiten erbringen“ sind fließend. Längst gibt es nicht mehr nur Mietmodelle, in denen die Vermieter möglichst wenig zeitlichen Aufwand und Mieterwechsel iVm einem möglichst monatlich fließenden Zins erhoffen. Dieser Beitrag bietet einen Statusbericht auf Basis der Judikatur, welche ihre Grundlagen in Zeiten hat, als kurzfristige Vermietungen über Plattformen noch nicht als Massenphänomen existierten. Die besondere Problematik der Vermietung von Luxusimmobilien sowie Nutzungsmodelle zwischen nahen Angehörigen oder ...