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Deutschkurse als (Teil einer) Berufsausbildung iSd FLAG; misslungene Klaglosstellung
Ein mehrmonatiger (Deutsch-)Sprachkurs vor Beginn eines Studiums, um den in der Landessprache gehaltenen Lehrveranstaltungen folgen zu können, steht zu dem nachfolgenden Studium nicht in einem solchen Zusammenhang, dass der Sprachkurs selbst zur Berufsausbildung wird.
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Ro
2015/16/0008;
RV/7102176/2014 | § 2 Abs 1 lit b FLAG
1967; § 33 Abs 1
VwGG |
1. Der Fall
Die Tochter des Beschwerdeführers hat vor ihrem ordentlichen Universitätsstudium in Wien Deutschkurse absolviert, um die Voraussetzungen des § 63 Universitätsgesetz 2002 zu erfüllen. Sie hat im Juni 2014 erfolgreich die Ergänzungsprüfung abgelegt.
Strittig ist, ob bereits diese Deutschkurse den Tatbestand einer Berufsausbildung iSd FLAG ...