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Avalprovision als sonstige Einkünfte
Die Übernahme einer Bürgschaft oder die Verpfändung einer Sache zu Gunsten eines Dritten ist immer mit dem Risiko verbunden, dass die Haftung schlagend wird. Unter Fremden wird dieses Risiko regelmäßig entgeltlich abgegolten. Entgelte für die Übernahme einer Haftung führen im betrieblichen Bereich zu Betriebseinnahmen. Werden diese Einnahmen jedoch im außerbetrieblichen Bereich – etwa einmalig – bezogen, stellt sich die Frage, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
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(Abweisung der
Beschwerde); RV/0474-S/11 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer Holding-GmbH und mittelbar an einer Aktiengesellschaft beteiligt, die in einer wirtschaftlichen Notlage war. Zur Aufrechterhaltung des weiteren Geschäftsbetriebs wurden Fremdmittel ben...