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Pauschalierte Aufwendungen ohne tatsächlichen Aufwand? – UFS gegen UFS
Das EStG sieht zur vereinfachten Ermittlung von Ausgaben verschiedene Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschalierungen vor. Hinsichtlich der Frage, ob die Geltendmachung von pauschalen Aufwendungen immer tatsächliche Aufwendungen voraussetzt, kam der UFS in zwei Entscheidungen zum sog. „Vertreterpauschale“ zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.
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(contra) – (pro) | § 17 EStG
1988, VO BGBl. II Nr.
382/2001 |
Der Fall (RV/0463-G/08 – Abweisung)
Der Steuerpflichtige, ein Vertreter, der im Streitjahr erstmals auch als Niederlassungsleiter beschäftigt war, beantragte den Abzug von Werbungskosten nach dem sog. „Vertreterpauschale“ gem. § 17 Abs. 6 EStG i. V. m. § 1 Z 9 der VO BGBl. II Nr. 382/2001. Vom Dienstgeber wurden diverse Kosten g...