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BFGjournal 4, April 2018, Seite 140

Zeitliche Anwendung der Hälftesteuerbegünstigung

Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick

Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Halbsatzbegünstigung für Wasserkraftanlagen gem § 9 Energieförderungsgesetz 1979 (EnFG) weiterhin in Geltung steht oder bereits ausgelaufen ist – wie dies auch die in §§ 1 bis 6 EnFG normierten Begünstigungen sind. Im Ergebnis verneint das BFG im Einklang mit der Judikatur des VwGH eine zeitliche Befristung des § 9 EnFG.


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RV/2101193/2017, Revision nicht zugelassen; Ro 2015/15/0042
§ 9 Energieförderungsgesetz 1979

1. Der Fall

Das EnFG verfolgt(e) in dessen 1. Abschnitt die Förderung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Zu diesem Zweck konnten Anspruchsberechtigte nach § 1 EnFG „zu Lasten der Gewinne der in den Kalenderjahren 1980 bis 1989 endenden Wirtschaftsjahre aus dem der Stromabgabe an Dritte dienenden Teil des Unternehmens steuerfreie Rücklagen im Ausmaß bis zu 50 vH des Gewinnes vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben bilden.“ Die spätere Verwendung dieser Rücklage war an im EnFG normierte Restriktionen gebunden.

Als Alternative zur Rücklagenbildung sehen §§ 8 und 9 EnFG für bestimmte Elektrizitätsversorgungsunternehmen („kleine“ Wasserkraftanlagen), ...

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