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SWK 29-30, 20. Oktober 2021, Seite 1303

Erleichterungen für Betriebsübergaben

Regierung präsentiert „Grace-Period-Gesetz“

(SWK) – Mehr als 6.000 Betriebsübergaben finden jährlich in Österreich statt. Diese sind oft mit langen Verfahrensdauern und hohen Gebühren verbunden. Das Regierungsprogramm für die 27. Gesetzgebungsperiode sieht als Erleichterung für Betriebsübergaben die Einführung einer zweijährigen Übergangsfrist („grace period“) vor, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden und an deren Ende der Übertritt in das Regelregime stattfindet. Im Ministerratsvortrag vom skizziert die Bundesregierung unter dem Titel „Grace-Period-Gesetz“ ein Maßnahmenpaket, das vor allem Familienunternehmen sowie KMU in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützen soll. Ein Begutachtungsentwurf ist demnächst zu erwarten.

1. Gewerbeordnung

In der GewO sind folgende Verfahrensvereinfachungen während der Übergangsfrist vorgesehen:

  • Betriebe können zum Ruhen der Gewerbeausübung optieren. Die bisherige Pflicht zur Ruhensanzeige wird zum Recht umgewandelt.

  • In Gewerbeverfahren entfällt die Pflicht zur Vorlage von Firmenbuchauszügen, insb bei Gewerbeanmeldung.

2. Arbeitnehmerschutz

Während der grace period sollen bestimmte Pflichten temporär entfallen:

  • Die arbeitsrechtliche Pflicht zur Meldung von neu bes...

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