Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sind „Wiederbeschaffungskosten“ in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen?
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sind
„Wiederbeschaffungskosten“ in die
Bemessungsgrundlage der GrESt
einzubeziehen? | |
RV/7101935/2009, Revision
zugelassen |
1. Der Fall
Mit elektronischer Abgabenerklärung erklärte die Käuferin, die Beschwerdeführerin, zwei Erwerbsvorgänge von Grundstücken und gab pro Erwerb einen Kaufpreis von 16.913,38 Euro an. Das zugrunde liegende Übereinkommen lautete auszugsweise, dass die Verkäufer Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, die von der Käuferin zu bestimmten Entschädigungsbeträgen eingelöst werden (Grundeinlöse). Vereinbart wurden auch Wiederbeschaffungskosten, als Ersatz der Kosten für eine Wiederbeschaffung der von der Beschwerdeführerin beanspruchten Grundstücke, ein Ak...