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BFGjournal 7-8, Juli 2015, Seite 300

Sind „Wiederbeschaffungskosten“ in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen?


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Sind „Wiederbeschaffungskosten“ in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen?
RV/7101935/2009, Revision zugelassen
§§ 5, 8 GrEStG

1. Der Fall

Mit elektronischer Abgabenerklärung erklärte die Käuferin, die Beschwerdeführerin, zwei Erwerbsvorgänge von Grundstücken und gab pro Erwerb einen Kaufpreis von 16.913,38 Euro an. Das zugrunde liegende Übereinkommen lautete auszugsweise, dass die Verkäufer Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, die von der Käuferin zu bestimmten Entschädigungsbeträgen eingelöst werden (Grundeinlöse). Vereinbart wurden auch Wiederbeschaffungskosten, als Ersatz der Kosten für eine Wiederbeschaffung der von der Beschwerdeführerin beanspruchten Grundstücke, ein Ak...

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