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Gebührenrechtlicher Gesellschafterkredit oder kapitalverkehrsteuerliche Gesellschafterleistung
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Gebührenrechtlicher Gesellschafterkredit oder kapitalverkehrsteuerliche Gesellschafterleistung | |
§ 15 Abs. 3, § 33 TP 19 GebG |
Der Fall
Über ein Gesellschafterdarlehen wurde ein Vertrag in zwei Ausfertigungen errichtet und ungefähr ein halbes Jahr später dem Finanzamt angezeigt. Das Finanzamt setzte gemäß § 33 TP 19 GebG die Kreditvertragsgebühr (0,8 %) und gemäß § 25 GebG die Gleichschriftengebühr fest. Die Berufung wurde damit begründet, dass nicht ein gebührenpflichtiger Kreditvertrag, sondern der Steuertatbestand des § 2 Z 4 lit. c KVG verwirklicht ist, da ein unverzinslicher Kredit freiwillig gewährt wurde und sich aus dem Vertrag ergibt, dass die Kreditgewährung einer Einlagengewährung gleichkommt. Der Kreditvertrag wäre gemäß § 15 Abs. 3 GebG von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit, die Gesellschaftsteuer von 1 % der Leistung sei zu entrichten.
Die Entscheidung
Die gesellschaftsteuerliche Beurteilung wurde als Vorfrage im Rahmen des Gebührenverfahrens dahingehend gelöst, dass der Kredit nicht wie eine gesellschaftsteuerliche Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen:
Der Kredit wurde der Gesellschaft zwar übergeben, doch die Gesellschaft war als Kreditnehmerin verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen, weswegen kein...