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Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr – BFG zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung für ausgelagerte Bankdienstleistungen
Nach § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG sind „Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr“ unecht umsatzsteuerbefreit. Das BFG hatte zu beurteilen, ob sich die Befreiung lediglich auf durch die kontoführende Bank erbrachte Dienstleistungen iZm dem Zahlungs- und Überweisungsverkehr bezieht, oder ob auch externe Zahlungsdienstleister, auf die die entsprechenden Dienstleistungen ausgelagert wurden, von der Befreiung erfasst sein können.
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RV/7100628/2019; Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht. |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende inländische Aktiengesellschaft ist eine Bank, deren zentrale Geschäftstätigkeit in der Ausgabe und Verwaltung einer Kreditkarte (Visakarte) liegt. Nach den Feststellungen des BFG nahm sie dabei den mit der Ausgabe von Kreditkarten einhergehenden Funktionsbereich der Kreditgewährung, so wie auch die Bereiche Kundendienst und Marketing eigenständig wahr. Sie lagerte jedoch den mit dem Kreditkartengeschäft einhergehenden Verarbeitungsprozess der Zahlungen und Überweisungen mehr oder weniger gänzlich an den auf die Erbringung von Verarbeitungsleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditkar...