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BFGjournal 4, April 2022, Seite 118

Einbringung eines BgA – Keine Wertpapierdeckung bei der übernehmenden AG für übernommene Pensionsrückstellung

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Die Beschwerdeführerin (Bf) war im Rahmen der Buchwerteinbringung zur Fortführung der Pensionsrückstellung verpflichtet, wobei auch die Rechtswirkung der Ausnahmeregelung (§ 14 Abs 11 EStG 1988) auf die Bf übergegangen ist, weil die Pensionsleistungsverpflichtungen bei der Stadtgemeinde verblieben sind, sodass die notwendige Rechtfertigung des Wertpapierdeckungserfordernisses, die Besicherung der durch die Rückstellung zum Ausdruck gebrachten ungewissen Verbindlichkeiten zu bewirken, also den künftigen Gläubigern (Arbeitnehmern) eine Sicherheit in Form eines Wertpapierstockes zu bieten, nicht vorliegt.

Der Ausnahmeregelung vom Wertpapierdeckungserfordernis für Betriebe gewerblicher Art 14 Abs 11 EStG 1988) liegt der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, dass eine Besicherung von Pensionsverpflichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts nicht erforderlich ist.

Die Fortführung einer Pensionsrückstellung im Rahmen der Buchwerteinbringung (§ 16 Abs 1 UmgrStG) stellt, auch wenn die Bf mit der Stadtgemeinde eine Ersatzleistungsverpflichtung vereinbart hat, keine dem Wortlaut der Bestimmung entsprechende Bildung einer Rückstellung für Zusagen von Kostenersätzen für Pensionsverpflichtungen eines Dritten dar.

Es liegt im Beschwerdefall auch keine dem ...

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