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Ausbildungskosten für Auslandsschuljahr in den USA als außergewöhnliche Belastung?
Der einjährige Schulbesuch der Tochter der Berufungswerberin an einer amerikanischen High School im Rahmen eines interkulturellen staatlichen Schulaustauschprogramms enthält Lehrinhalte, die mit einer österreichischen allgemeinbildenden Schule nicht vergleichbar sind, sodass eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nicht besteht.
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Der Fall
Die Berufungswerberin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastungen für auswärtige Berufsausbildung Aufwendungen in Höhe von 6.818 Euro geltend. Im Rahmen des Gymnasiumsbesuchs nahm ihre Tochter in der 7. Schulstufe an einem interkulturellen Austauschprogramm an einer High School in den USA für die Dauer eines Schuljahres teil.
Die Abgabenbehörde erster Instanz berücksichtigte die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung nicht, weil der einjährige Besuch der amerikanischen High School mit jenem einer allgemeinbildenden Schule in Österreich vergleichbar sei. Es habe daher für die Tochter eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes bestanden.
Im Vorlageantrag führte die Steuerpflichtige ...