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BFGjournal 1, Oktober 2008, Seite 4

UFS und Reisekosten

Martin Kuprian

Von einer Vielzahl von Arbeitnehmern sind die Ausgaben für beruflich veranlasste Reisen (zumindest zum Teil) selbst zu tragen. Die nachfolgende Zusammenstellung beschäftigt sich mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen von beruflich veranlassten Reisen fallen diverse Aufwendungen an. Das EStG enthält in diesem Zusammenhang besondere Regelungen für Tagesdiäten, Nächtigungskosten und Fahrt-/Reiseaufwendungen.

Tagesdiäten

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit

Mehraufwand

Grundlage für die steuerliche Anerkennung ist, dass einem Reisenden durch die Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten im Verhältnis zum „normalen“ und nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Verpflegungsaufwand höhere Kosten entstehen. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich dann erfüllt, wenn sich ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Reise nicht an einem Mittelpunkt der Tätigkeit aufhält ().

Mittelpunkt der Tätigkeit

Der Ort, an dem ein Steuerpflichtiger Innendienst versieht, ist – unabhängig von der Dauer der Tätigkeit – jedenfalls als Mittelpu...

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