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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 80

Einbringung – (An-)Meldung der Einbringung

Klaus Hirschler und Gottfried Maria Sulz

Wenn weder eine Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch noch eine Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 BAO für die übernehmende Körperschaft zuständigen Finanzamt erfolgt ist, können die mit einer Einbringung i. S. d. Art. III UmgrStG verbundenen steuerrechtlichen Wirkungen nicht eintreten.


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Einbringung – (An-)Meldung der Einbringung

Rubrik betreut von: Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler, WU Wien / Mag. Gottfried Maria Sulz, StB in Wien / Mag. Christian Oberkleiner, StB in Wien
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