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Kriterien für die Verlagerung des steuerlichen Lebensmittelpunkts
EAS 3212 vom .
Die im internationalen Steuerrecht wesentliche Frage der Ansässigkeit bzw. des Mittelpunkts der Lebensinteressen muss unter Zugrundelegung einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes beurteilt werden. Indizien für eine Ansässigkeitsverlagerung ins Ausland sind z. B. die polizeiliche Abmeldung, die Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung und die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung. Darüber hinaus sind die Gründe für die Wohnsitznahme im Ausland, die Lebensumstände, der Freundes- und Bekanntenkreis, berufliche Aktivitäten, Einkommens- und Vermögenslage usw. zu berücksichtigen.