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Verschmelzung – Zweijahresfrist für Kapitalverkehrsteuern
Die Einbringung von Wertpapieren i. S. d. § 17 KVG im Wege der Verschmelzung zweier Schwesterngesellschaften (AGs) ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden AG nach § 224 Abs. 2 AktG unterliegt aufgrund des Verschmelzungsvertrags oder der Verschmelzung nach § 18 Abs. 2 Z 1 oder 2 KVG der Börsenumsatzsteuer. Für die zweijährige Bestandsfrist des § 6 Abs. 4 UmgrStG kann eine dieser Verschmelzung vorangehende Gesamtrechtsnachfolge nach § 92 Abs. 4 BWG nicht berücksichtigt werden.
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Verschmelzung – Zweijahresfrist für Kapitalverkehrsteuern | |
§ 6 Abs. 4 UmgrStG i. d. F. AbgÄG 1997 (nunmehr § 6 Abs. 5 UmgrStG) |