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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 77

Zusammenschluss – keine Rückwirkung für die Gesellschaftsteuer

Klaus Hirschler und Gottfried Maria Sulz

Bei einem Zusammenschluss vorangehenden Zusammenschluss jeweils nach Art. IV UmgrStG ist die (ertragsteuerliche) Rückwirkung für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 26 Abs. 3 UmgrStG für die Befreiung der Kapitalverkehrssteuer unbeachtlich, weshalb die Besitzfrist für den eingebrachten Mitunternehmeranteil erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Zusammenschlussvertrages beginnt und nicht mit dem neun Monate früheren Umgründungsstichtag.


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Zusammenschluss – keine Rückwirkung für die Gesellschaftsteuer

Rubrik betreut von: Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler, WU Wien / Mag. Gottfried Maria Sulz, StB in Wien / Mag. Christian Oberkleiner, StB in Wien
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