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BFGjournal 10, Oktober 2017, Seite 356

Amtsrevision: Überprüfung des Grenzbetrages beim Alleinverdienerabsetzbetrag

Angela Stöger-Frank

In einer aktuellen Entscheidung beschäftigte sich das BFG mit der Frage, ob im Zuge der Überprüfung eines Anspruchs auf Alleinverdienerabsetzbetrag der Einkommensteuerbescheid des Ehepartners eine Bindungswirkung hinsichtlich des maßgeblichen Grenzbetrages entfaltet.


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§§ 33, 67 EStG 1988; § 299 BAO

Die Amtsrevision: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages die gemäß § 67 EStG mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge grundsätzlich miteinzubeziehen. Bis zur Freigrenze von 2.100 Euro bleiben diese sonstigen Bezüge jedoch gemäß § 67 Abs 1 EStG außer Ansatz, sofern die sonstigen Bezüge in dem Jahressechstel Deckung finden. Nach der Berechnung des BFG ergab sich (im Vergleich zum Arbeitgeber) ein niedrigerer Sechstelüberhang (somit höhere Freigrenze), weshalb die Einkünfte des Partners somit unter dem Grenzbetrag lagen. Das Finanzamt argumentiert, dass die Berechnung des BFG insofern nicht rechtskonform ist, als zum einen bei der Berechnung des Jahressechstels die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden und zum anderen nicht auf den Zuflusszeitpunkt der Sonderzahlung abgestellt wurde. Aus diesen Gründen wurd...

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