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Abstrakte Prüfung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale
Beim Pendlerpauschale ist u. a. von Bedeutung, ob die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels für den Arbeitsweg zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke nicht zumutbar ist. Nach Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung ist dabei von einer optimalen Kombination zwischen Individualverkehrsmittel und Massenverkehrsmittel auszugehen. Strittig war bislang, ob dies auch gilt, wenn dem Arbeitnehmer ein eigenes Auto nicht zur Verfügung steht, er also zu einer derartigen Kombination gar nicht in der Lage ist. Ebenso strittig war, ob das „große“ Pendlerpauschale auch dann zusteht, wenn zwar die Voraussetzungen der Unzumutbarkeit der Verwendung eines Massenbeförderungsmittels vorliegen, der Arbeitnehmer aber mangels eigenen Autos dennoch den öffentlichen Verkehr verwendet. Dies wurde in der Entscheidungspraxis des UFS einerseits bejaht, andererseits verneint. Der VwGH hat nunmehr diese Rechtsfrage entschieden: Es kommt auf das Vorliegen der abstrakten Voraussetzungen, nicht aber darauf an, welches Verkehrsmittel ein Arbeitnehmer tatsächlich für seinen Arbeitsweg verwendet.
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2010/15/0156; RV/0018-S/09 |
1. Der Fall
Der Arbeitnehmer verfügt über kein eige...