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BFGjournal 5, Mai 2021, Seite 179

Nachforderung von Lohnsteuer auf Sachbezüge für Naturalwohnungen pensionierter Bundesbediensteter

Sachbezug bei Mietersparnissen aus gesetzlich geschützten langjährigen Wohnungsrechten?

Dieter Fröhlich und Peter Aigner

Ausgelöst durch eine Rechnungshofprüfung sind die Naturalwohnungen von Bundesbediensteten Gegenstand abgabenbehördlicher Verfahren geworden. Bei der Besteuerung dieser Wohnraumsachbezüge sind bislang vor allem Fragen zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerveranlagungen der im Ruhestand befindlichen Naturalwohnungsinhaber behandelt worden. In diesem Beitrag sollen neue Aspekte aufgezeigt und die Verpflichtung zur gemeinsamen Versteuerung von Mehrfachbezügen gemäß § 47 Abs 4 EStG sowie die primäre Haftung des Dienstgebers gemäß § 82 EStG für die Lohnsteuernachforderung zur Diskussion gestellt werden. Zudem wird das Vorliegen eines Sachbezugs bei Mietersparnissen aus gesetzlich geschützten langjährigen Wohnungsrechten begründet in Zweifel gezogen.

1. Ausgangslage

Der Rechnungshof empfahl im Bericht über das Wohnungswesen im Verteidigungsministerium (BMLV), allfällige Lohnsteuer für Sachbezüge aus der Zurverfügungstellung von Naturalwohnungen an aktive und ehemalige Bedienstete nachträglich bis zur Verjährungsgrenze zu erheben. In Umsetzung dieser Empfehlung fand beim BMLV für die Jahre 2010 bis 2015 eine GPLA ...

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