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UFS und Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bzw. Ausfuhrlieferungen ist für die Finanzverwaltung an das Erbringen eines Buchnachweises und zusätzlich eines formellen Beförderungsnachweises bzw. Ausfuhrnachweises geknüpft. Der EuGH hat zumindest die Bedeutung des Buchnachweises insofern geschmälert, als die Steuerfreiheit trotz Nichtvorliegens des buchmäßigen Nachweises auch dann erteilt werden muss, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen unzweifelhaft vorliegen. Der UFS hat sich in einigen Entscheidungen bereits mit der Frage von (fehlenden) Nachweisen beschäftigt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die Rechtsprechung des EuGH auch auf den Bereich des Beförderungsnachweises bzw. des Ausfuhrnachweises umgelegt werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 6 Abs. 1 UStG sieht in Umsetzung des Ziels der Neutralität der Mehrwertsteuer die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen vor. Diese ist gemäß Art. 7 UStG u. a. an die Voraussetzung der Beförderung oder Versendung des Gegenstands der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch den Unternehmer oder den Abnehmer geknüpft, wobei ...