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SWK 29, 10. Oktober 2018, Seite 1297

Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers

Geänderte Rechtsansicht des VwGH

Alois Pircher, Pia Meusburger und Bernhard Messner

Mit Erkenntnis vom , 94/14/0071, gelangte der VwGH zur Auffassung, dass die Beteiligung eines selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers an der führenden GmbH grundsätzlich nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Gesellschafters gehöre. Diese Rechtsauffassung betreffend die Zurechnung der Beteiligung und sonstiger Wirtschaftsgüter eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu seinem Geschäftsführerbetrieb änderte sich mit Erkenntnis des Ra 2016/13/0020. Dieser Beitrag geht auf die Problematik der Zurechnung der Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen des Geschäftsführerbetriebs und die daraus resultierenden steuerrechtlichen Folgen ein. Aufgrund des Erkenntnisses wird es zu Einlagenvorgängen kommen, die wiederum mit den Fragen verbunden sind, wann der Einlagestichtag war und wie die Einlage zu bewerten ist. Des Weiteren ergeben sich steuerliche Konsequenzen im Fall von Beteiligungsschenkungen, Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung.

1. Sachverhalt

Ein mit nahezu 100 % wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der W-GmbH ermittelte für das Jahr 1990 seine Gewinne aus selbständiger Arbeit gemäß § 4 Abs 1 EStG. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für...

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