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Aktuelle OGH-Rechtsprechung zu Mehrkostenforderungen
Folgen für die Praxis
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der OGH erneut mit zentralen Fragen der Behauptungs- und Beweislast bei Ansprüchen gemäß § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB. Zu juristischen Diskussionen führt die OGH-Entscheidung insbesondere aufgrund der Ausführungen zu den Anspruchsgrundlagen von bauwirtschaftlichen Mehrkostenforderungen.
1.
Die Klägerin, ein Bauunternehmen, forderte Mehrkosten infolge der pandemiebedingten gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen (Tragen von Schutzmasken, laufende Desinfektion, Stehzeiten, etc). Durch die Pandemie sei es zu erheblichen Mehrkosten und Produktivitätsminderungen gekommen. Sie stützte sich zur Begründung dieser Mehrkosten im Wesentlichen auf ein bauwirtschaftliches Sachverständigengutachten, das im Auftrag der Wirtschaftskammer und nicht bezogen auf das konkrete Bauvorhaben, für das Mehrkosten gefordert wurden, erstellt wurde. Die Höhe der Mehrkostenforderung wurde durch Kalkulation eines Aufschlags auf den dem Vertrag zugrunde liegenden Bruttomittellohnpreis ermittelt.
Der OGH schloss sich der Rechtsmeinung des Erstgerichts an, welches das Klagebegehren mit folgender Begründung wegen Unschlüssigkeit abgewiesen hatte:
„Die Klägerin habe die B...