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bau aktuell 6, November 2014, Seite 196

Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen auch im Ausland zulässig?

Das EuGH-Urteil Bundesdruckerei und seine Auswirkungen auf die Praxis

Anna Mertinz und Stefan Honeder

Der EuGH hatte sich kürzlich mit einer spannenden Frage zu beschäftigen, die mehrere Rechtsgebiete betrifft und – zu Recht – für Aufregung sorgte: Ist die verbindliche Vorgabe eines im Mitgliedstaat des Auftraggebers geltenden Mindestlohns für ausländische Subunternehmer im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung unionsrechtskonform? In diesem Artikel wird nach einer zusammengefassten Darstellung des Ausgangsfalls und der Erwägungen des EuGH die Entscheidung vom , Rs C-549/13, Bundesdruckerei GmbH gegen Stadt Dortmund, kritisch betrachtet und ihre Auswirkung auf die Praxis beleuchtet.

1. Ausgangssituation

Der Ausgangsfall der Entscheidung betraf eine europaweite Ausschreibung der Stadt Dortmund aus dem Mai 2013 betreffend Leistungen der Aktendigitalisierung und Datenkonvertierung für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Im Rahmen der Vergabe dieser Leistungen schrieb die Auftraggeberin (Stadt Dortmund) in Anwendung eines Landesgesetzes (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen [TVgG-NRW]) allen Bietern vor, dass das Mindestentgelt von € 8,62 brutto pro Stunde auch jenen Arbeitnehmern, die bei einem Subunternehmer im Ausland beschäftigt sind und den betreffenden Auftrag aus...

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