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bau aktuell 1, Jänner 2017, Seite 40

LSD-BG: Sozialpfandrecht als Ultima Ratio?

Rainer Kurbos

Wieder einmal wurde die Schraube bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings enger gezogen. Soll eine Auftraggeberhaftung, wenngleich eingeschränkt, retten, was schon verloren ist?

Wieder werden Strafen und Haftungen nahezu in die Unendlichkeit verschärft, statt an der Wurzel anzusetzen. Dabei gilt: Jede Haftung kann umgangen werden (zB mittels „Haftungsblitzableiter“ = Briefkastenfirma). Geht etwas schief, findet man häufig eine überschuldete Projektliegenschaft und Insolvenz des Haftungsauftraggebers, beispielsweise sobald sämtliche Strafbescheide durch die Verwaltungsgerichte bestätigt wurden (und die Verjährungsfristen gegen die wirklich Schuldigen abgelaufen sind), was allerdings strafrechtlich relevant sein kann. Oder das Modell ARGE: In der Ausführungs-ARGE gibt es einen „Arbeitsgesellschafter“, der die Arbeiten beistellt. Und erst dieser Unternehmer beauftragt in Sub, Subsub und Subsubsub (Verschachtelungstiefe unbegrenzt) den eigentlichen Lohn- und Sozialdumper.

Wie bei einem Taxiunfall fragt man sich: Haftet nun nur der Fahrer oder auch der Fahrgast? Solange wir nicht in germanischrechtlicher Archaizität auch den Fahrgast (= den hinter der ganzen Baustelle stehenden Gen...

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