Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2021, Seite 631

Vorsteuerausschluss bei Verdacht auf Mehrwertsteuerbetrug durch Lieferanten

Entscheidung: Ra 2020/13/0068 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Normen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG; Art 168 MwStSyst-RL 2006/112/EG.

Sachverhalt und Verfahren: Im Zuge einer Außenprüfung bei der Revisionswerberin (einer im EDV-Handel tätigen GmbH) wurden vier Eingangsrechnungen der N-GmbH vorgefunden, aus denen Vorsteuern in Höhe von insgesamt ca 120.000 Euro „lukriert“ worden seien (für Softwarelizenzen und iPads). Aufgrund der Geschäftsabwicklung mit der N-GmbH (zB nicht existente Adresse; unklare Vertretungsbefugnis der Kontaktperson, eines angeblichen Vertriebsleiters; ausländischer Geschäftsführer) gehe die Abgabenbehörde davon aus, die Revisionswerberin hätte wissen müssen, dass diese Umsätze in Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen stünden. Dass die Verantwortlichen der Revisionswerberin Bedenken bezüglich der N-GmbH gehabt hätten, zeige sich auch in der Kontaktaufnahme mit der Abgabenbehörde. Die Vorsteuern aus diesen Rechnungen seien nicht abzugsfähig. Das BFG wies die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Umsatzsteuerbescheid (in dem die aufgrund der Rechnungen der N-GmbH ge...

Daten werden geladen...