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bau aktuell 3, Mai 2020, Seite 96

Pflichten des Arbeitgebers in der Corona-Krise – eine Übersicht

Anna Mertinz

Das Wiederhochfahren der Wirtschaft hat zur Folge, dass mehr Arbeitnehmer wieder auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Begonnene Baustellen werden weitergeführt, geplante Baustellen werden gestartet. Doch ungeachtet der Lockerungen nach dem „shutdown“ haben Arbeitgeber in Zusammenhang mit COVID-19 zahlreiche Pflichten. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (Änderungen vorbehalten und aufgrund der Fülle der Themen kein Anspruch auf Vollständigkeit).

1. Besonderheiten der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Zeiten von COVID-19

Arbeitgeber im Baubereich wissen es: Gemäß § 3 ASchG trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu sorgen und die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren durch Information und Unterweisung sowie Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel zu treffen.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nichts „Corona-Spezifisches“. Jedoch ist die Fürsorgepflicht in Zeiten von COVID-19 noch verstärkt. Die Flut an neuen Verordnungen, die seit einigen Wochen immer wieder über Arbeitgeber in den verschiedensten Branchen hereinbrechen...

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