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Schäden an Infrastruktureinrichtungen am Beispiel von unterirdischen Einbauten
Unterirdische Einbauten (Telekommunikationslinien, Stromleitungen etc) sind wichtige Bestandteile für die Infrastrukturversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft. Gerade das Zusammenwirken von verschiedenen Infrastruktureinrichtungen und die damit verbundene Vernetzung der gesamten Infrastrukturversorgung erfahren immer größer werdende Bedeutung. Die Beschädigung von Infrastruktureinrichtungen und die damit verbundenen Störungen und Einschränkungen der Funktionalität der Infrastruktur führen zu beträchtlichen Schäden und Aufwendungen, die nach der herrschenden Judikaturlinie zu umfangreichen Haftungen der Verursacher führen. Der effiziente Schutz von Infrastruktureinrichtungen (hier am Beispiel der unterirdischen Einbauten dargestellt) spiegelt sich in einer durchaus strikten Rechtsprechung wider, die gerade in jüngster Zeit auch darin mündete, direkte Schadenersatzansprüche gegen gewerberechtliche Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften zuzulassen. Die sich daraus insgesamt und auch zum Teil neu ergebenden Haftungsrisiken werden hier untersucht.
1. Haftung für Schäden an Einbauten
In den einschlägigen Materiengesetzen finden sich keine ...