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Zulässigkeit von Verschlechterungsvereinbarungen
Der VwGH hat im angeführten Erkenntnis einen Grundsatz betont, über den in der Praxis häufig Unklarheit besteht: Vertragliche Vereinbarungen während eines Arbeitsverhältnisses, die ohne gegen zwingendes Recht zu verstoßen zu einer Verschlechterung der Rechtsposition des Arbeitnehmers für die Zukunft führen, sind nicht von vornherein unwirksam. Wesentlich ist nur, dass sie aufgrund tatsächlicher Willensübereinstimmung zustande kommen.