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Editorial
Mit dem Schwerpunktthema des Spezialtiefbaus widmet sich bau aktuell in der vorliegenden Ausgabe einem Fachgebiet, welches immer wieder Anlass zu Streitigkeiten der Vertragspartner am Bau führt. Sicherlich, das Baugrundrisiko scheint in den deutschsprachigen Ländern eindeutig beim Auftraggeber zu liegen, jedoch haben die Vertragspartner in den meisten Fällen unterschiedliche Auffassungen über die Beschreibung des Baugrundes als „zur Verfügung gestellter Stoff“. Diese unterschiedlichen Auffassungen gipfeln in vielen Fällen nicht ausschließlich in den klassischen technischen Nachträgen, sondern Baugrundprobleme sind häufig auch die Grundlage für bauwirtschaftliche Nachträge.
Für den Auftraggeber sind derartige Schwierigkeiten meist die Wurzel des Übels, an dem so manches Gesamtprojekt zu scheitern droht. Die Ursache liegt meistens in einer unzureichenden Baugrunderkundung. Hier liegt es an den Beratern des Bauherrn, diese Kosten als Investition oder risikominimierende Maßnahme und nicht als „Unkosten“ zu kommunizieren (aus bauwirtschaftlicher Sicht ist selbst der Begriff der „Unkosten“ schon unzulässig!). Erstaunlich ist aus Sicht des Sachverständigen immer wieder die Feststellung, d...