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ÖBA 5, Mai 2021, Seite 303

EBA-Leitlinien zur Gründung von zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen (IPU)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte im Jänner 2021 ein Konsultationspapier für Leitlinien zur Überwachung des Schwellenwerts und anderer Verfahrensaspekte bei der Gründung von zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen (intermediate EU Parent Undertaking, IPU).

Die CRD5 (Richtlinie (EU) 2019/878) hat die Bestimmungen der CRD um die Anforderungen des Artikels 21b zu zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen ergänzt. Demnach müssen zwei oder mehr Institute in der Union, die derselben Drittlandsgruppe angehören, ein zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen mit Sitz in der EU nachweisen. Dieses zwischengeschaltete EU-Mutterunternehmen muss eine Zulassung als Kreditinstitut oder (gemischte) Finanzholdinggesellschaft i.S.d. CRD i.d.F. CRD5 beantragt haben oder eine Wertpapierfirma i.S.d. MiFID2 sein. Die Pflicht zur Gründung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens besteht nicht, wenn die konsolidierten Vermögenswerte in der Union € 40 Mrd. unterschreiten.

Die vorliegenden Leitlinien legen fest, wie der Schwellenwert für die Verpflichtung zur Gründung einer zwischengeschalteten EU-Muttergesellschaft zu ermitteln und zu überwachen ist und spezifizieren zudem...

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