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FMA veröffentlicht Bandbreiten für marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken
Am veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 75 Abs 8 WAG 2007 die Bandbreiten für marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken.
Seit der ersten Erhebung im Jahr 2010 wurden lediglich die Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) sowie der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolges per anno) geringfügig vergrößert. Neben Beratungshonoraren und erfolgsabhängigen Vergütungen publiziert die FMA auch die Marktüblichkeit von Entgelten wie Managementgebühren, Ausgabeaufschlägen, Innenspesen, Depotgebühren, etc.
Die Veröffentlichung der Bandbreiten für marktübliche Entgelte soll als Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleitungen dienen. Die Anbieter müssen ihre Kunden auf die Veröffentlichung der FMA hinweisen, jedoch können sie davon abweichende Entgelte verrechnen.
Die Datengrundlage für die Veröffentlichungen der FMA ist von der gesetzlichen Interessensvertretung der Finanzdienstleister (Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich) regelmäßig zu erheben.