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ÖBA 8, August 2011, Seite 520

Update zu Ratingagenturen

Die Kommentare zu zwei kürzlich durchgeführten ESMA-Konsultationen betreffend Ratingagenturen sowie das Verzeichnis der registrierten Ratingagenturen sind online verfügbar.

Die ESMA führte kürzlich zwei Konsultationen in Zusammenhang mit der Ratingagenturen-Verordnung (EG) Nr 1060/2009 durch. Dabei ging es einerseits um die Reporting-Anforderungen, denen Ratingagenturen unterliegen, und andererseits um die Compliance von Ratingagenturen mit Art 8 (3) der oa Verordnung, der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Ratingmodellen definiert.

Die Kommentare zu den Konsultationen, die bis offen waren, können nun auf der Homepage der ESMA im „Consultations“-Bereich abgerufen werden.

Weiters ist das Verzeichnis der registrierten Ratingagenturen online verfügbar. Nach der Ratingagenturen-Verordnung (EG) Nr 1060/2009 können Ratingagenturen mit Sitz in der EU eine Registrierung beantragen. Seit dem entscheidet die ESMA über die Registrierungsanträge. Die Zulassung gilt für das gesamte EU-Gebiet. Auch Ratingagenturen mit Sitz in einem Drittland, die nach Artikel 5 der Ratingagenturen-Verordnung zertifiziert sind, müssen in dieses Verzeichnis aufgenommen werden. Eine Regis...

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