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Offenlegungspflichten zu Vergütungspraktiken gemäß Säule 3
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat das am veröffentlichte Konsultationspapier, das die Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik im Rahmen der Säule 3 von Basel vorsieht, nunmehr finalisiert. In erster Linie wird darauf abgezielt, die Marktdisziplin der Vergütungspolitik zu stärken und die Vergleichbarkeit der angewendeten Vergütungspolitik für die Marktteilnehmer zu erleichtern.
Mit dem vorliegenden Konsultationspapier kommt der Baseler Ausschuss einer Empfehlung des Financial Stability Board (FSB) vom März 2010 nach, die Offenlegungspflichten zur Vergütungspolitik durch einheitliche Standards international zu harmonisieren. Diese neuen Anforderungen aus Säule 3 von BaselS. 520 sollen die bereits in Säule 2 enthaltenen Vergütungsrichtlinien (vgl FSB – „Principles for Sound Compensation Practices“) ergänzen und präzisieren.
Die Anforderungen an die Offenlegung beinhalten neben qualitativen auch quantitative Aspekte. Wesentliche Themenbereiche betreffen unter anderem:
Informationen zur Steuerung und Gestaltung der Vergütungspolitik
Struktur und Abläufe der Vergütungsprozesse
Link zwischen Vergütung und Performance
Performance- und Risikomessmethoden
Ausgesta...