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EBA veröffentlicht finale Leitlinien zu qualitativen und quantitativen Sanierungsindikatoren
Am veröffentlichte die EBA finale Leitlinien zu den Mindestanforderungen an Sanierungsindikatoren, die Institute in ihren Sanierungsplänen gemäß Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery and Resolution Directive – „BRRD“) anzuwenden haben. Ein erster Entwurf der Leitlinien wurde am veröffentlicht (Deloitte berichtete) und war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die am endete. In den nun veröffentlichten finalen Leitlinien wurde das während der Konsultationsphase erhaltene Industriefeedback entsprechend berücksichtigt.
Bezugnehmend auf die Mindestkategorien an Sanierungsindikatoren, die Institute gemäß der EBA Leitlinien in ihren Sanierungsplänen abdecken müssen, haben FMA und OeNB in ihrem Leitfaden zur Erstellung von Sanierungsplänen (Deloitte berichtete) auf nationaler Ebene bereits eine verbindliche Liste an Kategorien zu folgenden Bereichen definiert:
Solvabilität
Liquidität
Profitabilität
Aktivaqualität
marktbasierte Indikatoren
makroökonomische Indikatoren
interne Stresstests
Gemäß Proportionalitätsbestimmungen der BaSaPV (Bankensanierungsplanverordnung, BGBl II Nr 25/2015), kann die Anwendung gewisser Kategorien gegebenenfalls entfallen.
Zusätzlich zu de...