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ÖBA 7, Juli 2015, Seite 474

EBA veröffentlicht finale Leitlinien zu qualitativen und quantitativen Sanierungsindikatoren

Am veröffentlichte die EBA finale Leitlinien zu den Mindestanforderungen an Sanierungsindikatoren, die Institute in ihren Sanierungsplänen gemäß Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery and Resolution Directive – „BRRD“) anzuwenden haben. Ein erster Entwurf der Leitlinien wurde am veröffentlicht (Deloitte berichtete) und war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die am endete. In den nun veröffentlichten finalen Leitlinien wurde das während der Konsultationsphase erhaltene Industriefeedback entsprechend berücksichtigt.

Bezugnehmend auf die Mindestkategorien an Sanierungsindikatoren, die Institute gemäß der EBA Leitlinien in ihren Sanierungsplänen abdecken müssen, haben FMA und OeNB in ihrem Leitfaden zur Erstellung von Sanierungsplänen (Deloitte berichtete) auf nationaler Ebene bereits eine verbindliche Liste an Kategorien zu folgenden Bereichen definiert:

Solvabilität

Liquidität

Profitabilität

Aktivaqualität

marktbasierte Indikatoren

makroökonomische Indikatoren

interne Stresstests

Gemäß Proportionalitätsbestimmungen der BaSaPV (Bankensanierungsplanverordnung, BGBl II Nr 25/2015), kann die Anwendung gewisser Kategorien gegebenenfalls entfallen.

Zusätzlich zu de...

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