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ÖBA 6, Juni 2019, Seite 456

Einlagenrückgewähr durch Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts

§ 879 ABGB; § 82 f GmbHG

Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechts an einen Gesellschafter kann einen Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften darstellen. Dies gilt auch dann, wenn ein solches Gebrauchsrecht auf Veranlassung eines Gesellschafters einem dem Gesellschafter nahestehenden Dritten eingeräumt wird, da die Zuwendungen dann wirtschaftlich gesehen dem Gesellschafter selbst zukommen.

Ein Geschäft, das gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt, ist nach § 879 Abs 1 ABGB absolut nichtig. Ob gänzliche oder lediglich Teilnichtigkeit eintritt, hängt vom Verbotszweck der § 82 f GmbHG ab, die auf Erhaltung und Wiederherstellung des Gesellschaftsvermögens gerichtet sind.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Liegenschaft … in Wien steht im Eigentum der Kl. Im Grundbuch ist ein Wohnungsgebrauchsrecht zugunsten der beiden Bekl entsprechend einer Nutzungsvereinbarung aus dem Jahr 2013 eingetragen. Die Bekl leisten für die Benützung der Wohnung vereinbarungsgemäß keine Zahlungen an die Kl; es ist vereinbart, dass die Betriebs- und Nebenkosten von der Kl, Aufwendungen für Möbel und Garten hingegen von den Bekl getragen werden.

Die Kl begehrt die Feststellung der Nichtigkeit des im Gr...

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