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Kommissionsvorschlag für eine Richtline über Wohnimmobilienkreditverträge
Mit dem Vorschlag zu einer Harmonisierung bei Wohnimmobilienkreditverträge will die Kommission Inkohärenzen in den bestehenden rechtlichen Bedingungen beseitigen und einen effizienten Binnenmarkt für Verbraucher, Kreditgeber und Kreditvermittler erwirken.
Der Vorschlag baut weitgehend auf den Wohlverhaltensregeln der Verbraucherkreditrichtlinie auf, und wurde um die Besonderheiten von Hypothekarkrediten erweitert. Im Fokus des Entwurfs liegen Hypothekarkredite für Verbraucher (Wohnimmobilien). Die nationalen Gesetzgeber können aber den Anwendungsbereich auf andere Empfänger, wie kleine oder mittlere Unternehmen, ausdehnen.
Die Kommission will mit diesem Richtlinienvorschlag einerseits die grenzüberschreitende Tätigkeit von Kreditgebern und Kreditvermittlern forcieren undS. 278 andererseits ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet sehen. Dies birgt natürlich auch neue Geschäftsmöglichkeiten für Anbieter dieser Produktkategorie. Für die Kreditvermittler sieht der Vorschlag verbindliche Grundsätze für einen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen vor. Die Einführung eines Art „Passes“ soll hier ein hohes Maß an Professionalität für die gesamte Branche sicherstellen.
Für Verbrauc...