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Klauselentscheidung zu Fitnessstudio-AGB
https://doi.org/10.47782/oeba202309067101
§§ 864a, 879 ABGB; Art 4, 6 DSGVO; § 6 KSchG.
Klauselentscheidung zu Fitnessstudio-AGB.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die Bekl betreibt in mehreren Bundesländern Fitnessstudios, wobei sie regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG Mitgliedsverträge abschließt, denen AGB zugrunde liegen. Es gibt verschiedene Arten von Mitgliedschaften zu unterschiedlichen Preisen und Leistungen – von monatlich € 29,90 für eine „Basic-Mitgliedschaft“ über € 39,90 für eine „All-in-Mitgliedschaft“ bis zu € 49,90 für eine „Ultra-all-in-Mitgliedschaft“. Bereits die Basismitgliedschaft umfasst auch eine Beratung durch einen Personal Trainer. Auch die Nutzung der Power-Plate-Geräte ist bereits von der Basismitgliedschaft gedeckt, ebenso wie die Teilnahme an täglich angebotenen funktionellen Gruppenkursen wie zB HIT-Trainings oder Spinningkursen. Bei der „All-in“-Mitgliedschaft kann man zusätzlich das Wellnessangebot bestehend aus Solarium und Massageliege nutzen. Ein „Ultra-all-in“-Mitglied bekommt zusätzlich täglich einen Shake und eine Kaffeespezialität.
[2] Bei Abschluss einer Mitgliedschaft müssen die Daten des neuen Mitglieds aufgenommen, hinterlegt und der ...