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Verfahren: Verschwiegenheitsverpflichtung
In Zusammenhang mit der geltend gemachten Verschwiegenheitsverpflichtung ist festzuhalten, dass Pauschalierungsregelungen zwangsläufige Elemente einer Begünstigung enthalten. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabenpflichtige hat aber selbst einwandfrei das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. – (§ 115 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( Ro 2019/13/0024)