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KöSt: Gruppenbesteuerung
Die Gruppenbesteuerung dient dem Ausgleich der Gewinne und Verluste werbender Gesellschaften. Die Verrechnung von Abwicklungsergebnissen mit operativen Ergebnissen entspräche nicht diesem Zweck. Insbesondere wäre auch die Erfassung eines konsolidierten Ergebnisses mehrerer Jahre in einem Jahresergebnis des Gruppenträgers systemwidrig. – (§ 9 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2017/13/0009)