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Die neue „virtuelle Hauptversammlung“ in Österreich
Am genehmigte der Bundesrat das neue Gesetz zur Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG). Damit wird es bestimmten Gesellschaften ermöglicht, darüber zu entscheiden, ob sie ihre Gesellschafterversammlungen künftig in Präsenz, virtuell oder hybrid durchführen möchten. Dieses Gesetz überführt eine Regelung in das Dauerrecht, die in Folge der Corona-Krise in Kraft gesetzt wurde; die Überführung war jedoch zuletzt äußerst umstritten und führte zu kontroversen Beiträgen vonseiten der Proponenten wie der Opponenten. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es daher, diese Hintergründe und Inhalte der Neuregelung darzustellen und anschließend einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Hieraus resultiert Handlungsbedarf für alle in einer Hauptversammlung involvierten Seiten.
1. Hintergründe
Die Gesellschafterversammlung, bei einer AG in Form der Hauptversammlung, stellt das oberste Organ einer Gesellschaft dar. Die Willensbildung unter den Eigentümern zu grundlegenden Fragen der Geschäftspolitik und weitere Entscheidungen von hoher Tragweite stehen dort an. Weiters haben in diesem Rahmen die eingesetzten Leitungs- und Aufsichtso...