Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Das Leben der Stiftung ist weitgehend nicht öffentlich“
Dr. Hellwig Torggler, Rechtsanwalt in Wien und Honorarprofessor in Graz, erläutert im Interview, warum es kaum Stiftungen mit Aufsichtsräten gibt und warum sich die Zahl der Stiftungsvorstands-Mandate nicht sinnvoll begrenzen lässt.
Kurzbiografie
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Hon.-Prof. DDr. Hellwig Torggler, Jahrgang 1938, ist Senior-Partner der Wiener Sozietät „Schönherr Rechtsanwälte“. Nach seiner Ausbildung an Universitäten in Österreich, der Schweiz und in den USA wurde er 1969 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Praxis – seine Spezialgebiete sind Gesellschafts- und Stiftungsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht – übt Torggler seit Jahren vielfältige Lehrtätigkeiten an der Universität Graz, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität Krems aus. Torggler ist Vizepräsident der ICC Austria und Schiedsrichter in deren Internationalem Schiedsgerichtshof. |
Kommenda:Die höchstzulässige Zahl an Aufsichtsratsmandaten in Aktiengesellschaften war in den letzten Wochen heiß umstritten. Von den Privatstiftungen war hingegen nicht die Rede. Kann eine Vielzahl von Mandaten nicht auch dort ein Problem sein?
Torggler: Theoretisch ja. Allerdings ist hier eine Begrenzung der Höchstzahl no...