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VI. Zusammenfassung
Die neuen Anforderungen an den Prüfungsausschuss aus dem URÄG 2008, nämlich den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des IKS und RMS und gegebenenfalls des internen Revisionssystems zu überwachen, führen nicht nur zu einer wesentlichen Ausweitung der Aufgaben und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates, sondern werfen auch in der praktischen Umsetzung zahlreiche Fragen auf. Diese reichen von der Abgrenzung der im Gesetz verwendeten Begriffe IKS und RMS bis zur Frage, was unter Überwachung zu verstehen ist.
Das URÄG 2008 führt zu einer wesentlichen Ausweitung der Aufgaben des ...