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IV. Was bedeutet Überwachung in der Praxis?
1. Vorstand und Prüfungsausschuss: Überwachen und Monitoring
Die Einrichtung eines den Erfordernissen des Unternehmens entsprechenden IKS und RMS sowie eines angemessenen Rechnungslegungsprozesses liegt im Aufgabenbereich des Vorstandes. Die Ausführungen im vorigen Kapitel haben gezeigt, dass dies auch eine entsprechende interne Überwachung umfasst.
Da sich der Vorstand ab einer gewissen Unternehmensgröße nicht mehr persönlich um diese Überwachung kümmern kann, muss diese durch leitende Mitarbeiter im Rahmen der routinemäßigen Arbeitsabläufe – als integrierte Kontrolltests – durchgeführt werden....