SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Einleitung
In Literatur und Praxis wird § 6 Z 6 EStG weitestgehend als Regelung zur „Wegzugsbesteuerung“ („Steuerentstrickung“) wahrgenommen. Die Bestimmung regelt allerdings nicht nur Besteuerungsfolgen bei „Wegzug“, sondern auch, wie der „Zuzug von Wirtschaftsgütern“ oder der Eintritt in die österreichische Besteuerungshoheit („Steuerverstrickung“) steuerlich zu beurteilen ist. Die Bestimmungen der lit a bis e des § 6 Z 6 EStG behandeln die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen bei der Steuerentstrickung, lit f bis h des § 6 Z 6 EStG regeln die Rechtsfolgen bei der Steuerverstrickung.
Während sich beim Wegzug insbesondere Fragen betreffend die unmittelbare Besteuerung und potentielle Compliance-/Erklärungspflichten stellen, betrifft die zentrale Fragestellung beim „Zuzug von Wirtschaftsgütern“ idR keine unmittelbaren Besteuerungs- oder Compliance-Erfordernisse, sondern vielmehr die Frage, mit welchen Werten die importierten Wirtschaftsgüter in die österreichische Steuerhoheit eintreten. § 6 Z 6 EStG ist insofern der zentrale Maßstab für die Wertbestimmung von importierten Wirtschaftsgütern oder Betrieben, die erst in der Folge, zB über die Abschreibung der importierten Wirtschaftsgüter, in die zukünftige steuerliche Bemessungs...